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Waffensachkunde für Berufswaffenträger

Eine bestandene Waffensachkundeprüfung ist die Voraussetzungen für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte und eines Waffenscheins.

Vorbereitung

3 Tage Vorbereitung in Theorie und Praxis.

Themen:

■ Waffenkunde

■ Waffen- und Munitionstechnik

■ Waffenrecht

■ Notwehr und Notstand

■ Umgang mit Schusswaffen und Munition

■ Handhabung der Schusswaffen

■ Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition

■ Nicht gewerbliches Herstellen und Bearbeiten von Schusswaffen und Munition

■ Not- und Seenotsignalmittel.

■ WBK (Waffenbesitzkarte)

■ NWR - Nationales Waffenregister

■ Magazinbegrenzungen

Praxis

Auf dem Schießstand werden wir mit verschiedenen Waffen schießen  und die Handhabung erlernen.

■ Pistole

■ Revolver

■ Büchse

■ Flinte 

 

Prüfung

Die Prüfung ist schriftlich in Multiple Choice.

 

Es kann auch zu einer mündlich Nachprüfung kommen 

 

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Lehrgang Waffensachkunde für Berufswaffenträger und gefährdete Personen

Die Barthel Protection bietet staatlich Anerkannte Lehrgänge zur Waffensachkunde für Berufswaffenträger und gefährdete Personen an.

Für die Vorbereitung auf unsere Kurse, händigen wir dir Vorbereitungsmaterial aus, das dich ideal auf den Lehrgang und die Prüfung vorbereitet!

Zum vorbereiten auf die Prüfung kannst Du Dir den offiziellen Fragenkatalog vom Bundesverwaltungsamt herunterladen.

- Mit Antworten

- Ohne Antworten

Offizieller Fragenkatalog für die Sachkundeprüfung gemäß § 7 Waffengesetz

Die Waffensachkunde für Bewacher und gefährdete Personen bezieht sich auf gesetzlich vorgeschriebene Themengebiete. In diesem Lehrgang erlernt man den sachgemäßen Umgang mit Waffen und Munition, sowohl im Theoretischen als auch in der Praxis, so dass Gefahren vermieden werden können. In diesem Lehrgang werden in der zusätzlichen Unterrichtszeit vertieft Rechtskenntnisse (insbesondere zu Notwehr, Notstand) sowie besondere Fertigkeiten im Schießen (insbesondere mit Kurzwaffen) vermittelt.

 

Der Lehrgang mit abschließender Prüfung ist unabhängig von der nach §34a der Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit der Bewachungsverordnung (BewachV) vorgesehenen Unterrichtung und Prüfung zu absolvieren.

Der Beweis der nötigen Sachkunde ist eine der Voraussetzungen für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte und eines Waffenscheins.

Die Ausbildung (24 Stunden) mit anschließender (theoretischer / praktischer Prüfung (ggf. mündlicher Prüfung) vermittelt in einer theoretischen und praktischen Ausbildung ausreichende Kenntnisse:


a) über die beim Umgang mit Waffen und Munition zu beachtenden Rechtsvorschriften des Waf­fenrechts, des Beschussrechts, die Rechtsbereiche Notwehr und Notstand,


b) die Funktionsweise von Schusswaffen, Innen- und Außenballistik, die Reich- und Wirkungs­weise von Geschossen und ausreichende Kenntnisse über verbotene Gegenstände im Sinne des Waffengesetzes, die keine Schusswaffen sind, über deren Funktions-/Wirkungsweise, sowie de­ren Reichweite, und


c) die sichere Handhabung von Waffen oder Munition einschließlich ausreichender Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffen vermittelt(§ 3 Abs. 3 AWaffV i. V. m. § 1 Abs. 1 AWaffV).

d) Über die Grundqualifikation hinaus vertiefte Rechtskenntnisse (insbesondere zu Notwehr/Notstand), sowie besonderen Fertigkeiten im Schießen (insbesondere mit Kurzwaffen)

Standort: Rosenheim und München

Alternativ: Kommen wir in Deine Stadt bei min. 10 Teilnehmern.

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